Zahnersatz

Metallbrücke keramisch Verblendet

Wofür welche Brücke ?
Bei der Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz gibt es verschiedene Brückenlösungen. Der Zahnarzt hat neben statischen und funktionellen Gesichtspunkten die Eignung der zu überkronenden Zähne hinsichtlich ihres klinischen, röntgenologischen und parodontalen Befundes zu berücksichtigen. In der Regel werden Brücken aus Metall hergestellt, die im sichtbaren Bereich mit zahnfarbenem Material (Kunststoff oder Keramik) beschichtet sind. Diese Verblendbrücken werden nur innerhalb der Verblendgrenzen als Kassenleistung bezuschusst. Darüber hinaus erwünschte Verblendungen muss der Versicherte in voller Höhe selbst zahlen

Beispiel – Metallkeramikbrücke, individualisierte Vollverblendung (Privatleistung):
Beachten Sie bitte die Zahnzwischenräume: Sie lassen der Zahnfleischpapille genügend „Lebensraum“ und geben dem Patienten die Möglichkeit zu reinigen. Das sind nur zwei der vielen notwendigen Voraussetzungen welche für eine lange Lebensdauer Ihrer Brücke von Zahnarzt und Zahntechniker beachtet werden müssen.

Die Kauflächen sind anatomisch richtig den Kauflächen natürlicher Zähne nachempfunden: nur so wird sich die Brücke störungsfrei in Ihre Zahnreihen einfügen und möglichst naturgetreu die Funktion Ihres fehlenden Zahnes übernehmen.

Beispiel für Sie, zum direkten Vergleich:
Vollgußbrücke aus Chrom-Cobalt Legierung (Kassenleistung ) und Metallkeramikbrücke (Privatleistung): Selten ist der Unterschied zwischen dem, was laut SGB V und Kassenrichtlinien „ausreichend und wirtschaftlich“ ist, und dem was Zahnmedizinisch möglich ist so deutlich.