Zu den Sonderformen gehören Inlaybrücken. Bei der Inalybrücke sind die Brückenanker keine Kronen, sondern Inlays. Sie werden ausschließlich zum Ersatz eines fehlenden Zahnes und nur im Seitenzahngebiet, zum Beispiel Brücke vom 5. zum 7. Zahn, und insbesondere bei wenig kariesanfälligen Gebissen angewendet. Vorteil: Im Vergleich zu einer Überkronung muss nicht so viel vom Zahn weggeschliffen werden, wodurch mehr Zahnhartsubstanz erhalten bleibt.
Inlays, die aus Metall gegossen und mindestens dreiflächig sein müssen, können unter seltenen Bedingungen auch mit Keramik verblendet werden. Inlaybrücken haben außerdem den großen Vorteil, dass sie zu den Kassenleistungen gehören (ohne Verblendung).