Ihr Problem:
- Sie möchten die Sicherheit haben, dass Ihnen Ihr Zahnersatz für viele Jahre Freude macht. Garantien für ärztliche Behandlungen auszusprechen, ist grundsätzlich sehr schwierig! Stellen Sie sich bitte vor, Ihr Hausarzt soll Ihnen garantieren, dass Sie nach der Behandlung nie wieder eine Grippe bekommen!
- Sie wünschen eine Behandlung die technisch ein Optimum an Präzision darstellt und Nachbehandlungen unnötig macht. Sie wünschen für den technischen, handwerklichen Teil der Behandlung eine verlängerte Gewährleistung
Die Lösung:
- Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Zahnersatz in Deutschland beträgt 2 Jahre
Auf Wunsch:
- Für kombinierten Zahnersatz können wir Ihnen bis zu 8 Jahre Garantie anbieten
- Für festsitzenden Zahnersatz können wir Ihnen bis zu 10 Jahre Garantie anbieten
Die Bedingungen:
- Sie verlangen von uns keine Kompromisse in Planung und Qualität:
- Sie erlauben uns, bei der Planung Ihres Zahnersatzes alle Erkenntnisse der modernen Zahnheilkunde zu berücksichtigen, um eine möglichst gleichmäßige Belastung von Zähnen, Zahnhalteapparat und Zahnersatz zu gewährleisten
- Sie erlauben uns bei der Behandlung die Auswahl der für Sie am besten geeigneten Methoden, auch wenn diese sich nicht 100% mit der Auffassung Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung zum Thema „Wirtschaftlichkeit“ decken
Bedenken Sie bitte:
Die Damen und Herren auf den Krankenkassen und Ihre Ansprechpartner bei den privaten Versichrungsgesellschaften sind Verwaltungsangestellte! Sie haben in der Regel keine Fachkenntnis in Zahnmedizin. Sie werden aber sehr wohl regelmässig darin geschult, was für die Krankenkasse oder die Versicherung am wirtschaftlichsten ist: die billigste Lösung!
Dass diese Lösung vielleicht nicht Ihren Erwartungen von Ästhetik, Komfort, Funktion und Haltbarkeit entspricht, stört Ihre Krankenkasse, bzw. Ihre Versicherung nicht: Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatliche Organisationen. Ihre private Krankenversicherung ist ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen und keine Körperschaft der Nächstenliebe.
- Sie erlauben uns, die für Sie am besten geeigneten, biologisch verträglichen und langzeitbeständigen Materialien und Legierungen zu verwenden
- Sie erlauben unserem Zahntechnikermeister Ihren Zahnersatz nach allen Regeln der Kunst herzustellen
Dieses bedeutet, dass Sie am Anfang bereit sein müssen etwas mehr Geld in Ihren Zahnersatz zu investieren!
Diese Investition rechnet sich jedoch für Sie im Laufe der folgenden Jahre garantiert.
Sie verpflichten sich regelmäßig an unserem professionellen Prophylaxeprogramm teilzunehmen. Wir erstellen für Sie ein „Wartungsheft“ mit regelmäßigen Inspektions- und Wartungsintervallen, ähnlich wie bei Ihrem Auto. Die Intervalle bestimmen wir nach qualitativen Gesichtspunkten:
Bei sehr guter Mundhygiene können die Termine für Untersuchung und Professionelle Zahnreinigung / Fluoridierung in unserer Praxis weiter auseinander liegen; bei problematischen Situationen müssen engere Intervalle gesetzt werden. Hierfür erhalten Sie von uns eine stark verlängerte Garantiezeit bis zu 10 Jahre in der alle fälligen Reparaturen oder notwendig werdende Neuanfertigungen in unserer Praxis für Sie kostenlos durchgeführt werden. Nicht garantierbar sind Kunststoffteile (Totalprothesen und Kunststoffteile am herausnehmbaren Zahnersatz). Diese Teile müssen regelmäßig unterfüttert werden, um den normalen, biologischen Abbau Ihres Kieferknochens auszugleichen
Die Unterfütterung ist keine Reparatur, sondern eine notwendige Wartungsarbeit!
- Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind eventuell notwendig werdende Erweiterungen Ihres Zahnersatzes. (Werden teilweise vorher schon eingeplant, wenn ein Zahn zwar schwer erkrankt ist, aber noch nicht extraktionsbedürftig)
- Natürlich können wir auch keine Garantie übernehmen für Verläufe die der Natur unterliegen z.B.:
- Das Einheilen von Implantaten
- Das Ergebnis von Parodontitisbehandlungen
- Das Ergebnis von chirurgischen Eingriffen
- Selbstverständlich kann für Schäden durch höhere Gewalt, Fremdverschulden, fahrlässiges Eigenverschulden oder unsachgemäße Handhabung keine Gewährleistung übernommen werden
Sollten Sie Interesse an einer verbrieften Langzeitgarantie haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir werden Ihnen die Möglichkeiten dann – auf Ihre Situation bezogen – erläutern. Der Umfang der Garantie wird Ihnen dann anhand eines Gewährleistungsvertrages (siehe nächste Seite) schriftlich beschrieben. Sollte die von Ihnen gewünschte Behandlung nicht im oben beschriebenen Sinne garantierbar sein, können Sie in jedem Fall davon ausgehen, dass die gleiche Sorgfalt bei der Behandlung angewandt wird, die wir grundsätzlich für unsere erste Pflicht halten.
Eines wollen wir überhaupt nicht: Patienten die zu recht sagen: „Wir wurden schlecht behandelt.“Wir möchten, dass Sie mit uns und unserem Behandlungsergebnis zufrieden sind – lange zufrieden!
Die Preise für Individualprophylaxe sind gering und berechnen sich nach Aufwand:
- Für die professionelle Reinigung berechnen wir pro Zahn 1,35 -2,10 EUR, je nach Belagmenge
- inklusive Anfärben der Beläge und Politur
- Für die Fluoridierung berechnen wir 8 – 12 EUR, je nach Methode und Zeitaufwand
- Der gleiche Preis gilt für die CHX-Kur, zusätzlich Materialkosten
- Für die Fissurenversiegelung berechnen wir circa 13 EUR pro Zahn, inklusive Material
Wir beraten Sie gerne über die für SIE sinnvollen Prophylaxemaßnahmen, und erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.