Am besten: Gold und Keramik
Ist ein Zahn zum Beispiel durch Karies so sehr gefährdet, dass eine Füllung nicht mehr ausreicht, und eine Überdeckung des gesamten Zahns notwendig ist, um Kaufunktion und Ästhetik wieder herzustellen, dann ist eine Krone indiziert. Kronen sind die einfachste und häufigste Form des Zahnersatzes. Sie können aber auch allein aus ästhetischen Gründen wichtig sein. Die künstliche Zahnkrone überdeckt den zuvor präparierten Zahnstumpf: Sie lässt sich je nach Aufwand ästhetisch und funktionell optimal anpassen. Neben Teilkronen unterscheidet man Vollgußkronen aus Metall, Verblendkronen mit Kunststoff oder Keramikverblendung und metallfreie Kronen aus Keramik oder Kunststoff. Jacketkronen aus Porzellan werden kaum noch gefertigt, weil sie heute technisch überholt sind.
1. Inlays / laborgefertigte Füllungen
2. Teilkronen / Veneers
3. Vollgußkrone
4. Kunstoff- / Keramik-Verblendkrone
5. Krone mit Stiftaufbau
6. Metallfreie Vollkeramikkrone
Es gibt Kronen, die:
Aus Vollporzellan bestehen.
Vorteil: sehr schön und transluzent
Nachteil: Bruchgefahr
Einen Metallkern haben, der mit Porzellan verblendet ist
Vorteil: Festigkeit
Nachteil: Nicht immer so ästhetisch
Unsere Empfehlung:
Im Seitenzahnbereich, wo die Kaukräfte groß sind, ist die Metallkeramikkrone die erste Wahl, falls Sie eine zahnfarbene Versorgung wünschen. Im Frontzahnbereich hat die Ästhetik Vorrang: hier ist die Vollkeramikkrone die erste Wahl! Der Zahn wird beschliffen Der Zahntechniker fertigt eine Krone anDer Zahnarzt befestigt diese Krone mit Zement im Mund
Wer was zuzahlen muß:
Wählen gesetzlich Versicherte einen über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehenden Zahnersatz, müssen sie die daraus resultierenden Mehrkosten in vollem Umfang selbst zahlen.
Dies gilt z. B. für weitere Brückenglieder bzw. Teleskope, die über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehen. Die Anzahl der Brückenglieder und Teleskope innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung sind auch in diesen Fällen Sachleistungen und werden von der Krankenkassen mit einem festen Betrag bezuschusst.
Außervertragliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Sie können, brauchen aber nicht notwendigerweise vor Beginn der Behandlung von der Kasse genehmigt werden. Gut beraten ist, wer eine private Zusatzversicherung hat. Enthält ein Heil- und Kostenplan Kassenleistungen und außervertragliche Leistungen, ist er der Kasse vorzulegen. Bei einer vertragszahnärztlichen Versorgung besteht eine zweijährige Gewährleistungspflicht.
Zeichnungen und Text teilweise aus: Stiftung Warentest, test 4-6/99; Dr Josef Schmidseder, Vom Milchzahn zu den dritten Zähnen; Gernet, Pospiech, Rammelsberg, SPITTA Verlag