Das liebe Geld

IHRE STEUERERKLÄRUNG

Ihr Problem:
- Die Zuzahlungen, die Sie für eine zeitgemäße medizinische und zahnmedizinische Versorgung leisten müssen, werden immer höher: die Diskrepanz zwischen den modernen Möglichkeiten der Medizin, der Zahnmedizin (z.B. Implantate) und dem, was die gesetzlichen und privaten Krankenversicherer bereit sind zu bezahlen, wird immer größer.
- Auch die nächste Gesundheitsreform wird Ihr Problem nicht lösen…

Die Lösung:
- Eine private Zusatzversicherung. Nachteil: auch sie kostet Geld!
- Sie können in den meisten Fällen den Staat an den Kosten beteiligen!

Aufwendungen für Heilbehandlungen, die von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen werden, stellen grundsätzlich steuerlich außergewöhnliche Belastungen dar.

Das gilt für Rezeptgebühren, Zuzahlungen für Ihre Brille, Massage, Akkupunktur, Eigenanteile bei Krankenhausaufenthalten oder ähnliches, und selbstverständlich für die Zahnarztrechnungen: ob Individualprophylaxe, Funktionsanalyse, Kompositefüllungen, ästhetische Frontzahnsanierung, Eigenanteile für Zahnersatz oder die Privatrechnung für Ihre Zahnimplantate.

Zusätzlich zu den reinen Behandlungskosten können Sie auch Fahrtkosten geltend machen: Diese stellen außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gem. § 33 ESTG dar und können mit einem bestimmten Betrag pro gefahrenem Kilometer steuerlich abgesetzt werden.

Allerdings gilt die steuerliche Absetzbarkeit nur für Beträge welche die „Zumutbarkeitsgrenze“ überschreiten. In der Regel sehen die Finanzämter, je nach Familienstand, zwischen 1-7% des jährlichen Einkommens als zumutbaren Eigenanteil an.

Beispiel:
- Familie, 2 Kinder, Gesamteinkommen 50.000 Euro/Jahr Zahnarztkosten (für ein oder mehrere Mitglieder, spielt keine Rolle!) 4.000 Euro / Jahr
- Der zumutbare Eigenanteil beträgt in diesem Fall 3% des Einkommens, also 50.000 x 3% = 1.500 Euro
- Somit sind die restlichen 2.500 Euro steuerlich absetzbar.

In dieser Steuerprogression gibt es einen Erstattungsbetrag vom Finanzamt in Höhe von circa 1.000 Euro ! Das sind immerhin 25% des Rechnungsbetrages. Nicht schlecht, oder?

Unser Rat: Schenken Sie dem Finanzamt nichts, es schenkt Ihnen auch nichts!

Deswegen:
- Sammeln Sie alle Rechnungen und Beläge über das gesamte Jahr
- Versuchen Sie größere Investitionen in die Ihre Gesundheit und die Ihrer Familienangehörigen möglichst in einem Jahr durchzuführen : Der zumutbare Eigenanteil wird Ihnen jedes Jahr neu angerechnet!
- Fragen Sie Ihren Steuerberater: er ist hierfür der kompetente Ansprechpartner