Für Sie, lieber Patient, geben unser Praxisteam und ich stets unser Bestes. Noch nie ist ein Patient mit Schmerzen aus unserer Praxis verwiesen worden, weil er nicht krankenversichert war und kein Geld für die Bezahlung der Notfallbehandlung hatte.
Dieses wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Das betrachten wir als unsere soziale Pflicht.
Eine Grundversorgung (z.B. mit Amalgamfüllungen) ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Krankenschein möglich. Die Grundversorgung wird in unserer Praxis sorgfältig und fachmännisch korrekt erbracht. Leider zahlen mittlerweile sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch private Krankenversicherungen nicht mehr alle möglichen, wünschenswerten und sinnvollen Behandlungen. Wann immer es für Ihre Zähne sinnvoll ist, werden wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, die Ihnen zur Verfügung stehen und Ihnen die Wahlmöglichkeit einräumen.
Sollte uns im Voraus bekannt sein, daß Ihnen ein Eigenanteil bei dem Behandlungspreis entsteht, werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig darauf hinweisen und Sie fragen ob Sie zu der Übernahme dieses Betrages bereit sind. Für Sie werden wir unter diesen Umständen unsere Leistung, im Interesse Ihrer Gesundheit, gerne und mit maximaler Sorgfalt, entsprechend den Regeln der modernen zahnärztlichen Kunst erbringen. Falls Sie sich für die anspruchsvollere, modernere, ästhetischere oder bequemere Lösung entschieden haben, erwarten wir jedoch im Gegenzug die pünktliche Honorierung unserer Rechnungen. Sollten Sie unerwartet in einen finanziellen Engpass geraten, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig, bevor wir ein Mahnverfahren einleiten, darauf an: Für Sie tun wir immer unser Bestes!
Zahlungsunwillige Patienten verfolgen wir stets mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, bis hin zur Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. Aus Prinzip tun wir dieses unabhängig von der Höhe des ausstehenden Rechnungsbetrages. Wir behalten uns das Recht vor, die Namen der betreffenden unwilligen Zahler über diese Seite publik zu machen. Weil sich im Nachhinein herausstellte, dass einige der Schuldner schon zu dem Zeitpunkt, an welchem sie unsere Leistung in Anspruch genommen haben und Behandlungsverträge unterschrieben haben, bereits wussten, dass sie diese nicht bezahlen können (Offenbarungseid bereits abgelegt!), erstatten wir gegen diese konsequent Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Wir bitten auch um Verständnis dafür, dass wir regelmässig, stichprobenweise, Bonitätsprüfungen durchführen. Wir tun dieses im Interesse aller ehrlichen und korrekten Patienten. Andere wollen wir in unserer Praxis gar nicht haben.Bei Ihnen möchten wir uns ganz herzlich bedanken, für das uns in allen Lebenslagen entgegengebrachte Vertrauen und Verständnis,
Ihr Praxisteam für gesunde Zähne.